Erstgespräch
Das Erstgespräch dient vor allem dem gegenseitigen Kennenlernen. Eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Klient*in und Psychotherapeutin ist für den Behandlungsverlauf von großer Bedeutung. Es werden die Beweggründe für die Psychotherapie, die Veränderungsmotivation, sowie Erwartungen besprochen. Gerne informiere ich Sie über die systemische Familientherapie und den organisatorischen Rahmen. Nehmen Sie sich danach Zeit, um in Ruhe zu überlegen, ob die Psychotherapie für Ihr Anliegen hilfreich ist und/oder ob ich dafür die passende Psychotherapeutin bin.
Dauer & Frequenz
Eine Therapieeinheit dauert zwischen 50 und 90 Minuten. Die Dauer der Psychotherapie ist abhängig von Ihrem Anliegen und dem Therapieziel. Sowohl eine Kurzzeittherapie, eine vorübergehende Krisenbegleitung oder eine länger andauernde Psychotherapie sind in Abhängigkeit von Ihrem Anliegen möglich. Eine gewisse Regelmäßigkeit ist für den therapeutischen Prozess empfehlenswert. Die Dauer und die Frequenz der Sitzungen wird gemeinsam mit Ihnen abgestimmt und an Ihre Bedürfnisse angepasst.
Kosten
Tarif für die Einzeltherapie: 110 Euro pro Sitzung (50 Minuten)
Tarif für Paartherapie/ Mehrpersonensetting: 200 Euro pro Sitzung (90 Minuten)
Teilrefundierung: Voraussetzung für eine (Teil-)Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse ist immer eine krankheitswertige Diagnose nach dem ICD10. Außerdem benötigen Sie nach dem ersten Termin eine Überweisung.
ÖGK: 33,70 Euro
BVAEB: 46,60 Euro
SVS: 45,00 Euro
KUF: 65€
Private Krankenversicherungen können ebenfalls einen Zuschuss leisten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den genauen Konditionen.
Weitere Fragen diesbezüglich können gerne im Laufe des Erstgesprächs geklärt werden.
Sozialtarif
Falls die Finanzierung der Psychotherapie für Sie nur schwer möglich ist, kann nach Absprache und bei verfügbaren Therapieplätzen ein günstigerer Tarif vereinbart werden. Bitte sprechen Sie mich darauf an.
Absageregelung
Vereinbarte Termine sind grundsätzlich verbindlich. Für eine kostenfreie Stornierung eines Termins bitte ich Sie, mich mindestens 24 Stunden im Voraus zu informieren. Bei kurzfristiger Absage bzw. bei Nichterscheinen wird der vereinbarte Therapietarif von mir in Rechnung gestellt.
Verschwiegenheit
Die Verschwiegenheitspflicht ist ein zentraler Bestandteil der Psychotherapie. Laut §15 des Psychotherapiegesetzes sind Psychotherapeut*innen zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet. Dies gilt für alle in der Therapieeinheit besprochenen Inhalte, als auch für die Tatsache, dass Sie Therapiestunden in Anspruch nehmen.